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Berichtigung eines Zulagebescheids
Haben die Steuerpflichtigen ausweislich des Eigenheimzulagenantrags die Zulage für den Ausbau/Erweiterung einer eigengenutzten Wohnung beantragt, unterlässt der Sachbearbeiter des Finanzamts bei der EDV-Eingabe jedoch die Eingabe der Kennzahl 1 für Ausbau/Erweiterung in Zeile 32 des Antrags und wird die Eigenheimzulage daher in unzutreffender Höhe festgesetzt, kann dieser Fehler nach § 129 AO berichtigt werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn aus dem Schriftwechsel zwischen den Steuerpflichtigen und dem Finanzamt erkennbar ist, dass zu keiner Zeit ein Neubau, sondern stets nur ein/e Ausbau/Erweiterung durchgeführt werden sollte.