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FG Hamburg 29.11.2004 III 493/01, NWB direkt 35/2005 S. 5

Auflösungsverlust aus privater GmbH-Beteiligung

Der Beteiligungsverlust aus der Auflösung der Kapitalgesellschaft realisiert sich zwischen Auflösungszeitpunkt und Abschluss des Liquidations- oder Insolvenzverfahrens, wenn nach einem Zwischenstatus keine wesentlichen Änderungen mehr zu erwarten sind und insbesondere alle stillen Reserven aufgelöst wurden; spätere unwesentliche Abwicklungsaufwendungen bis zum Abschluss der Liquidation sind auf den Zeitpunkt der Realisierung des Auflösungsverlusts zurückzubeziehen.

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