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Übertragung von Sonderbetriebsvermögen in Gesamthandsvermögen
Überträgt ein Personengesellschafter ein im Sonderbetriebsvermögen gehaltenes Grundstück gegen Übernahme der durch die hierauf lastenden Grundpfandrechte gesicherten Verbindlichkeiten und Buchwertzuschreibung zum Kapitalkonto in das Gesamthandvermögen, so liegt hierin eine gemischtentgeltliche Übertragung, die in Höhe der auf die übernommenen Verbindlichkeiten entfallenden Quote des Mischentgelts zur Realisierung stiller Reserven führt (Bruttobetrachtung).