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IWB Nr. 16 vom Seite 771 Fach 6 China Gr. 2 Seite 98

Erste Erfahrungen mit bilateralen Advance Pricing Agreements in China

RA Dr. Stephan Rasch und Dipl.-Ök. Marc Schnell, Deloitte, München

I. Einleitung

Das chinesische Finanzministerium hat sich in jüngster Vergangenheit verstärkt mit dem Thema der internationalen Verrechnungspreise auseinander gesetzt. So wurden seit der Einführung grundlegender Verrechnungspreisregeln im Jahre 1998 sukzessive mehrere Rundschreiben erlassen, welche im Wesentlichen die Verbesserung der Verfahren zur Prüfung von Verrechnungspreisen zum Ziel hatten. Nach hohen Neuinvestitionen westlicher Unternehmen in China und oftmals auftretenden Anlaufverlusten ist das chinesische Finanzministerium bestrebt, potenzielle Gewinnverlagerungen in internationalen Konzernen über die Verrechnungspreise mit einer entsprechenden Gesetzgebung zu verhindern (vgl. Xu, International Transfer Pricing Journal, March/April 2005, S. 69). Vor dem Hintergrund einer nicht zu vernachlässigenden Rechtsunsicherheit im Hinblick auf die praktische Prüfung von Verrechnungspreisen in China können Advance Pricing Agreements (APAs) unter bestimmten Voraussetzungen eine Alternative darstellen.

Im September 2004 wurden mit dem Rundschreiben [2004] 118 nun auch formale Regeln zum Abschluss von APAs für grenzüberschreitende Transaktionen zwischen verb...