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Tschechien | Einkommensteuergesetz in neuer Fassung
Das Einkommensteuergesetz ist mit allen bis Ende 2004 ergangenen Veränderungen und Ergänzungen neu bekannt gemacht worden (siehe GBl. der Tschechischen Republik Nr. 22/2005). Das im GBl. Nr. 90/2004 veröffentlichte Einkommensteuergesetz wurde in zahlreichen Paragraphen nochmals verändert und ergänzt. Die Einkommensteuersätze für natürliche Personen betragen in der linear-progressiven Zone 15 %, 20 %, 25 % und ab einem stpfl. Einkommen von 331 200 KË (etwa 10 950 €) 32 %. Der Steuersatz für Einkommen aus Zinsen, Dividenden, Gewinnanteilen usw. beträgt 15 %, für Einkommen aus Gewinnspielen, Sportwetten, Preisen aus Sportwettkämpfen über 10 000 KË 20 %, für Mieteinahmen 25 %. Neu geregelt sind die Steuerfreibeträge. Der allgemeine Steuerfreibetrag ist für Steuerpflichtige auf jährlich 38 040 KË festgelegt, w...