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FG München 22.03.2005 13 K 1565/03, NWB direkt 34/2005 S. 4

Zur Absicherung eines Avalkredits eingesetzte Lebensversicherung

Ein Avalkredit, mit dem der Unternehmer die Gewährleistungsansprüche seiner Auftraggeber aufgrund seiner gewerblichen Tätigkeit im Baubereich absichert, ist ein „Darlehen” i. S. von § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG. Wird der Avalkredit gegenüber der Bank durch Abtretung und Beleihung von Lebensversicherungsansprüchen des Steuerpflichtigen abgesichert, führt das zu einer steuerschädlichen Verwendung der Lebensversicherung und zu einer Steuerpflicht der Zinsen aus den Sparanteilen der Lebensversicherung.