Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Köln 15.03.2005 15 K 4753/05, BBK 16/2005 S. 4521

Tarifbegünstigung von Abfindungen

Eine Entschädigung ist nur dann tarifbegünstigt, wenn sie zu einer Zusammenballung von Einkünften innerhalb eines VZ führt. In die veranlagungszeitraumbezogene Vergleichsrechnung sind die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden steuerfreien Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld) einzubeziehen, nicht hingegen der steuerfreie Teil der Abfindung nach § 3 Nr. 9 EStG.

BBK F. 5 S. 719