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Fehlende Eintragungen im Fahrtenbuch
Es ist noch nicht abschließend höchstrichterlich geklärt, inwieweit Inhalte, die für die Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs erforderlich sind, durch Aufzeichnungen außerhalb des Fahrtenbuchs ergänzt bzw. verdeutlicht werden können. Ob fehlende Eintragungen im Fahrtenbuch durch Eintragungen in einem beim Arbeitgeber geführten Terminkalender ersetzbar sind, brauchte nicht entschieden zu werden, da die Ordnungsmäßigkeit des Fahrtenbuchs aus anderen Gründen zu verneinen war.