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Geldwerter Vorteil aus Wandelschuldverschreibungen
Besteuerung erst bei Eigentum an den Aktien
In den Führungsetagen der Unternehmen erfreuen sich Aktienoptionen und Wandelschuldverschreibungen großer Beliebtheit. Denn deren Werte profitieren überproportional, sobald die Aktienmärkte nach oben streben. Allerdings ruft die verbilligte Überlassung von Aktien auch das Finanzamt auf den Plan. Bestimmten Gestaltungen mit dem Ziel Steuern zu sparen, erteilte der BFH mit Entscheidung v. - VI R 124/99 jetzt eine klare Absage.
Der Streitfall
Die AG übertrug an ihre Vorstandsmitglieder und an einen engen Kreis von Führungskräften Wandelschuldverschreibungen. Der Vorstand der AG war ermächtigt, Wandelschuldverschreibungen einmalig oder in Teilbeträgen bis zum Gesamtwert von 200 000 DM mit einer Laufzeit von längstens zehn Jahren auszugeben und dabei den Gläubigern der Wandelschuldverschreibungen Umtauschrechte auf Aktien der AG im Gesamtnennbetrag von 1 000 000 DM einzuräumen. Jeder Teilbetrag von 10 DM Wandelschuldverschreibungen berechtigte hierbei zum Umtausch in eine Aktie der AG im Nennwert von 50 DM.
So funktionierte die Übertragung der Wertpapiere in der Praxis: Die X-Bank übernahm von der AG Namensschuldverschreibungen im Betrag von 85 000 DM, die mit einem Wandlungsrecht in Akti...