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Steuerbefreiung für nebenberufliche Tätigkeiten
Die OFD Frankfurt/M. konkretisiert die in den Katalog der begünstigten Tätigkeiten aufgenommene Tätigkeit des nebenberuflichen Betreuers anhand von Einzelfällen. In unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der nebenberuflichen Tätigkeit stehende Ausgaben dürfen nur insoweit als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen.