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NWB Nr. 33 vom Seite 2763

Neu: Online-Beantragung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Das Bundesamt für Finanzen (BfF) bietet ab sofort einen Web-Service zur Automatisierung der Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer USt-IdNr. Hierbei wird über das Formular-Management-Systems des Bundes ein entsprechendes Internet-Formular zur Verfügung gestellt, über das eine vollautomatisierte Beantragung ermöglicht wird (zum Formular: http://www.formulare-bmf.de/ffw/action/invoke.do?id=UStIdNr_Vergabe). Der Antragsteller muss – je nach Rechtsform des Unternehmens – unterschiedliche Identifikationsmerkmale in das Formular eingeben. Diese werden nach der Übermittlung sofort mit dem vorliegenden Datenbestand des BfF verglichen und auf Übereinstimmung geprüft. Im Ergebnis erhält der berechtigte Antragsteller unmittelbar und ohne Medienbruch einen entsprechenden Online-Bescheid hinsichtlich der automatisierten Bearbeitung. Die Bekanntgabe einer neu zugeteilten oder der bereits bestehenden, gültigen USt-IdNr. erfolgt in diesem Verfahren jedoch ausschließlich auf dem Postweg an die Anschrift des jeweils betroffenen Unternehmers, die dem BfF zur Verfügung steht. Dadurch soll vermieden werden, dass einem nicht berechtigten Antragsteller die USt-IdNr...