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FG Köln Urteil v. - 6 K 4325/96

Die Klägerin ist seit Februar 1996 Halterin der Kraftfahrzeuge mit dem amtlichen Kennzeichen 1) und 2). Die Fahrzeuge sind mit einem Dieselmotor angetriebene Kastenwagen des Herstellers Mercedes-Benz, Typ 210 D-KB mit einem Hubraum von 2.874 ccm und einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.800 kg. In den Fahrzeugpapieren wurden beide Fahrzeuge bei der erstmaligen Zulassung im Oktober 1990 als „PKW Kombi geschlossen” bezeichnet.

Fundstelle(n):
LAAAB-58129

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