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IWB 15/2005 S. 966

Russische Föderation | Erbschaften und Schenkungen von Immobilien steuerfrei

Die Vermögensteuer wird im Falle des Übergangs von Immobilien und anderen Vermögenswerten in Form einer Erbschaft oder Schenkung unter Verwandten ab nicht mehr erhoben (siehe Rossiskaja Gazeta, Moskau v. ). In Art. 217 von Teil II des Steuergesetzbuches heißt es nun, dass Einkommen von natürlichen Personen in Geld- und Naturalausdruck, die als Erbschaften oder Schenkungen in Form von Immobilien, Transportmitteln, Aktien, Anteilen usw. erworben werden, von der Besteuerung in den Fällen ausgeschlossen sind, dass Erblasser und Erbe sowie Schenker und Beschenkter nach der Definition des Familiengesetzbuches der Russischen Föderation Mitglieder einer Familie oder nahe Verwandte sind.

[FB]