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Abgabenordnung | Spontanauskunft an ausländische Steuerbehörde
Der BFH hat sich im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Auffassung der Vorinstanz (, EFG 2005, S. 78; IWB 2005, F. 1 S. 923, KN-Nr. 32/2005) gewandt, eine Spontanauskunft an eine ausländische Steuerbehörde (hier: Steuerverwaltung der USA) sei rechtswidrig, weil nicht erforderlich, wenn das FA bereits von der inländischen Steuerpflicht überzeugt ist (). • Hinweis: Das FA vertrat die Auffassung, dass der Ast. einen Veräußerungsgewinn aus dem An- und Verkauf von Anteilen an einer US-amerikanischen LP als verdeckte Abfindung im Zusammenhang mit der Beendigung des Dienstverhältnisses zu versteuern habe. Der Ast. wandte dagegen ein, dass der Veräußerungsgewinn nach dem DBA-USA in den USA zu...