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IWB Nr. 15 vom Seite 741 Fach 11 Europäische -Gemeinschaften Gr. 2 Seite 696

Steuerrecht und Sozial(versicherungs)recht – Anmerkungen zum Schlussantrag in der Rs. Blanckaert –

von Univ.-Prof. Dr. Michael Lang, Vorstand des Instituts für österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU Wien, und und Mag. Angelika Jettmar, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am selben Institut, Wien

I. Die Rechtslage in den Niederlanden

Generalanwältin Christine Stix-Hackl hat am ihren Schlussantrag in der Rs. Blanckaert (Rs. C-512/03) vorgelegt. In dieser die Niederlande betreffenden Rechtssache geht es um Fragen im Grenzbereich zwischen Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht. Die niederländischen Sozialversicherungsregeln knüpfen – für den relevanten Zeitraum – an die Steuervorschriften an: Das niederländische Steuerrecht sieht vor, dass Einkommensteuer auf Einkünfte (a) aus Arbeit und Wohnung, (b) aus einer wesentlichen Beteiligung an einer in den Niederlanden ansässigen Gesellschaft und (c) aus Kapitalvermögen erhoben wird.

Versicherter und Beitragspflichtiger der niederländischen Sozialversicherung ist jeder Steuerpflichtige, der in den Niederlanden seinen Wohnsitz hat. Die Sozialversicherungsbeiträge werden aber nur von den Einkünften aus Arbeit und Wohnung berechnet. Wer daher in den Niederlanden seinen Wohnsitz hat und etwa dort ausschließlich Einkünfte aus Kapitalvermögen bezieht, ist zwar versichert, braucht aber keine Beiträge zu zahlen.

Wer in den Niederlanden keinen Wohnsitz hat, ist als Gebietsfremder nur dann dort sozialversic...