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Erbschaftsteuerliche Behandlung des Wegzugs in ein Drittland und Gemeinschaftsrecht
Schlussanträge des Generalanwalts Phillippe Léger vom in der Rs. C-513/03, Erben von M. E. A. van Hilten-van der Heijden gegen Inspecteur van de Belastingdienst/Particulieren/Ondernemingen buitenland te Heerlen
Leitsatz:
Art. 73b Abs. 1 EG-Vertrag (jetzt Art. 56 Abs. 1 EG) ist dahin auszulegen, dass er nicht der Regelung eines Mitgliedstaates entgegensteht, nach der der Nachlass eines Angehörigen dieses Staates, der seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat und dort im Zeitpunkt seines Todes weniger als zehn Jahre wohnte, besteuert wird, als ob der Erblasser in dem betreffenden Staat wohnen geblieben wäre.
Aus dem Sachverhalt:
1. [...]
2. Dem Ersuchen liegt ein Rechtsstreit zwischen den Erben von Frau Van Hilten-van der Heijden und der niederländischen Steuerverwaltung wegen der Erbschaftsteuer auf den Nachlass der Erblasserin zugrunde, zu der die Erben von der Steuerverwaltung veranlagt wurden.
3. Frau Van Hilten, die die niederländische Staatsangehörigkeit hatte und bis 1988 in den Niederlanden gelebt hatte, verlegte ihren Wohnsitz zunächst nach Belgien, dann, im Jahr 1991, in die Schweiz, die seitdem als ihr steuerlicher Wohnsitz galt.
4. Sie starb am , a...