Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aufteilung des Betriebsvermögensfreibetrags bei Erwerben von Todes wegen
Der (BStBl 2005 II S. 295) entschieden, dass in Fällen, in denen der Erblasser keine Aufteilung verfügt hat und bei denen neben Erben weitere Erwerber vorhanden sind, die vorgesehene Verteilung des Freibetrags „zu gleichen Teilen” nicht auf eine Verteilung „nach Köpfen” beschränkt ist, sondern ein Aufteilungsprinzip umschreibt, das auf die Aufteilung des gesamten nach § 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG außer Ansatz zu bleibenden Freibetrags gerichtet ist. – S. hierzu Gregier, Berater-Brief Vermögen 7/2005 S. 9. – Dem Urteil sind keine Anhaltspunkte zu entnehmen, dass die Auffassung des BFH zu einer weitergehenden Verteilung eines nicht verbrauchten Freibetragsanteils auf solche Fälle beschränkt werden soll, in denen der Erblasser keine Aufteilung verfügt hat. Die OFD Münster regelt deshalb in ihre...