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BBV 8/2005 S. 4

Gewerblicher Grundstückshandel durch Sanierung eines Gebäudes

Die Sanierung eines historischen Gebäudes zum Zwecke der Veräußerung entspricht dem Bild des „typischen” produzierenden Unternehmers/Bauträgers, der eigeninitiativ tätig wird und Produktionsfaktoren – eigene Arbeitsleistung, Eigenkapital, Fremdkapital, Leistungen Dritter – zu marktfähigen Güter- und Dienstleistungsangeboten bündelt und sie auf eigenes Risiko am Markt absetzt. Eine solche Tätigkeit, in deren Verlauf der Marktwert gesteigert wird, erfüllt nach Ansicht des , unabhängig von der Drei-Objekt-Grenze und auch bereits zu einem Zeitpunkt, zu dem ein Verkauf noch nicht stattgefunden hat, den Tatbestand eines gewerblichen Grundstückshandels.