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Niedersächsisches FinMin 12.07.2005 S 4430 - 45 - 39 2, NWB direkt 32/2005 S. 11

Anwendung des § 1 Abs. 3 GrEStG in Organschaftsfällen

Bei bereits bestehender gesellschaftsrechtlicher Beteiligung (finanzielle Eingliederung) löst eine nachfolgende wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung, die ohne weitere Anteilsübertragung zur Begründung der Organschaft und gleichzeitig zur Anteilsvereinigung im neu gegründeten Organkreis führt, nicht den Tatbestand des § 1 Abs. 3 i. V. mit § 1 Abs. 4 GrEStG aus. Die Steuerpflicht ist jedoch dann zu bejahen, wenn zwischen dem Eintritt der finanziellen Voraussetzungen für eine Organschaft (Anteilserwerb) und der wirtschaftlichen und organisatorischen Eingliederung, ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang i. S. eines vorgefassten Gesamtplans besteht.