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BFH 15.12.2004 XI R 14/03, NWB direkt 32/2005 S. 4

Häusliches Arbeitszimmer

Wesentliche, repräsentative Ausformung des „häuslichen Arbeitszimmers” ist das häusliche Büro, also ein Arbeitsraum, der seiner Lage nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und nach Ausstattung und Funktion der Erledigung betrieblicher oder beruflicher Arbeiten vorwiegend büromäßiger Art dient. Eine Einbindung in die häusliche Sphäre ist regelmäßig dann gegeben, wenn die betrieblich oder beruflich genutzten Räume zur Wohnung bzw. zum Wohnhaus des Steuerpflichtigen gehören. Eine unmittelbare Verbindung zur Wohnung ist dabei nicht erforderlich; auch Mansardenzimmer oder Kellerräume im selben Haus stehen zu der Wohnung noch in einer räumlichen Verbindung, die sich als häusliches Arbeitszimmer einordnen lassen. Sogar die Lage der Räume in einem Anbau, der nicht vom W...