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FG Hamburg 27.04.2005 II 374/0, NWB direkt 32/2005 S. 4

Zahlung zusätzlicher Monatsgehälter kein Trinkgeld

Die Zahlung von zwei zusätzlichen Monatsgehältern an die Arbeitnehmer als Dank und Anerkennung ist auch dann kein Trinkgeld, wenn die Zahlung von der Konzernmutter veranlasst worden ist, denn die Konzernmutter ist nicht Dritter i. S. des § 3 Nr. 51 EStG.