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Besteuerung des Arbeitslohns bei Auslandstätigkeit
BFH legt Abgrenzungskriterien zum Arbeitgeberbegriff fest
Leben und arbeiten Arbeitnehmer im selben Staat, so hat dieser Staat üblicherweise auch das Besteuerungsrecht. Fallen Wohnsitzstaat und Tätigkeitsstaat jedoch auseinander, ergibt sich die Frage der Zuordnung des Besteuerungsrechts zwischen beiden Staaten. Einige interessante Aspekte zu dieser Abgrenzungsfrage bietet die BFH-Entscheidung v. -I R 46/03.
Doppelbesteuerungsabkommen regelt Besteuerungsrecht
Das deutsche Einkommensteuerrecht sieht für in Deutschland ansässige Arbeitnehmer vor, dass sie mit ihrem gesamten Einkommen der Besteuerung in Deutschland unterliegen, unabhängig davon, wo dieses Einkommen erzielt wurde (sog. Welteinkommensprinzip). Ergänzend hierzu wird in § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG für Arbeitnehmer, die im Ausland leben, ein Besteuerungsrecht insbesondere für den Fall definiert, dass sie Einkünfte aus einer in Deutschland ausgeübten oder verwerteten nichtselbständigen Tätigkeit beziehen.
Besteht nach diesen Vorschriften ein Besteuerungsrecht für Deutschland, so ergibt sich in allen Fällen, in denen ein Auslandsbezug besteht, als nächstes die Frage, ob dieses Besteuerungsrecht auch ausgeübt werden kann oder ob aufgrund zwischenstaatlicher Regelungen das B...