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LG Frankenthal 08.03.2005 4 O 374/04, NWB 32/2005 S. 262

Steuerberatung | Informationspflicht des Steuerberaters über anhängige Revisionsverfahren

Der Steuerberater muss die vierteljährliche Beilage des Bundessteuerblatts nicht darauf durchsehen, ob Revisionsverfahren über Vorschriften anhängig sind, die auch Steuerbescheide seiner Mandanten betreffen. Vielmehr darf auch ein Steuerberater grundsätzlich auf die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze vertrauen, so dass allein die Tatsache einer Revisionseinlegung zum BFH keine Pflicht auslöst, den Mandanten zu einem Rechtsmittel zu raten, sofern nicht hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine Änderung der Rechtslage zugunsten des Mandanten mit gewisser Sicherheit zu erwarten ist (LG Frankenthal, Urt. v. - 4 O 374/04, GI 2005 S. 133).