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BSG 14.07.2005 B 3 KR 37/04 R, NWB 32/2005 S. 261

Künstlersozialversicherung | Versicherungspflicht eines Web-Designers

Das Berufsbild des Web-Designers hat sich erst in neuerer Zeit entwickelt, lässt sich aber bereits hinreichend umschreiben und von anderen Tätigkeitsbereichen, etwa des Programmierers oder Web-Masters, hinreichend abgrenzen. Danach unterscheidet sich der Web-Designer von dem herkömmlichen Grafiker oder Layouter nur dadurch, dass er zur werbenden Darstellung von Unternehmen oder Behörden die modernen elektronischen Medien nutzt. Dass Designer und Layouter im herkömmlichen Sinne zu den Künstlern i. S. des KSVG zählen, ist unbestritten. Auf die Ausbildung und eine Anerkennung in Künstlerkreisen kommt es dabei nicht an ().