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BSG 22.06.2005 B 12 RA 2/04 R, NWB 32/2005 S. 261

Rentenversicherung | Fortdauer einer Antragspflichtversicherung bei Wechsel der Tätigkeit

Die Antragspflichtversicherung eines Selbständigen umfasst jede selbständige Tätigkeit, sofern es sich nicht um eine der Tätigkeiten handelt, die ohnehin kraft Gesetzes nach § 2 SGB VI versicherungspflichtig sind. Ein Wechsel der Tätigkeit beendet deshalb die Antragspflichtversicherung nicht. Diese besteht vielmehr fort, solange überhaupt eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird ().