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OFD Chemnitz 28.07.2005 S 2172 - 14/8 - St 21, NWB 32/2005 S. 254

Einkommensteuer | Aufwendungen zur Einführung eines neuen Softwaresystems

Die OFD Chemnitz teilt mit Verfügung v. - S 2172 - 14/8 - St 21 NWB PAAAB-57831 mit, dass für betriebswirtschaftliche Softwaresysteme grundsätzlich eine Nutzungsdauer von fünf Jahren zugrunde zu legen ist.