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NWB Nr. 32 vom Seite 2686

Höhere Bußgelder bei Verstößen gegen die Mautentrichtung

Das Bundesamt für Güterverkehr ist zuständige Bußgeldbehörde für die Ahndung von Verstößen gegen das Autobahnmautgesetz (ABMG). Ab dem erhöhen sich die Regelgeldbußen für einen Verstoß gegen die Nicht- oder nicht ausreichende Mautentrichtung gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 ABMG wie folgt:

Maut-Bußgelder


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Verstoß gegen die Nicht- oder nicht ausreichende Mautentrichtung nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 ABMG
Regelgeldbuße (bisher)
Regelgeldbuße (ab )
Fahrer
Fahrlässigkeit
75 €
Fahrlässigkeit
100 €
Vorsatz
150 €
Vorsatz
200 €
Unternehmer, Halter und die Person, die über den konkreten Fahrzeugeinsatz entscheidet
Fahrlässigkeit
150 €
Fahrlässigkeit
200 €
Vorsatz
300 €
Vorsatz
400 €

Die Regelgeldbußen gelten jedoch nur für erstmalige Verstöße von durchschnittlicher Bedeutung, bei denen von einem mittleren Maß an Pflichtwidrigkeit (Vorwerfbarkeit) auszugehen ist. Daher kann insbesondere in Wiederholungsfällen eine Geldbuße in Höhe von bis zu 20 000 € festgesetzt werden.