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Betriebsaufgabe: Zeitpunkt der Erstellung der Aufgabebilanz und der Entstehung des Aufgabegewinns
Bei einer Betriebsaufgabe ist der Wert des Betriebsvermögens wie bei der Betriebsveräußerung durch eine Bilanz zu ermitteln (§ 16 Abs. 2 Satz 2 i. V. mit Abs. 3 Satz 1 EStG). Bei einer Betriebsaufgabe i. S. von § 16 Abs. 3 EStG ist die Aufgabebilanz auf den Zeitpunkt zu erstellen, zu dem die laufende betriebliche Tätigkeit beendet wird. Unabhängig hiervon bestimmt sich jedoch der Zeitpunkt der Versteuerung des Aufgabegewinns nach der jeweiligen Gewinnrealisierung beim Verkauf der einzelnen Wirtschaftsgüter. Der Kläger betrieb eine Gärtnerei und stellte im Dezember 1991 seine Tätigkeit ein, anschließend veräußerte er seinen Marktstand und im März 1992 seine Gartenbauflächen an verschiedene Erwerber. Der BFH stellt in seiner Entscheidung vom fest, dass sich die Betriebsaufgabe vom Dezember 1991 (Einstellung der gewerbli...BStBl 1981 II S. 460