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Abgabe von USt-Voranmeldungen und LSt-Anmeldungen in Papierform bei fehlendem Internetanschluss zulässig
Das FG Hamburg hatte zwischenzeitlich – ergänzend zur (BBK KN-Nr. 198/2005) – Gelegenheit zu klären, ob ein fehlender Internetanschluss dazu berechtigt, weiter Papieranmeldungen abzugeben. Im Beschluss vom folgte das FG nicht der bisherigen Auffassung der FinVerw, sondern entschied, dass ein fehlender Internetanschluss einen Härtefall darstelle und somit die Anmeldung der LSt und die USt-Voranmeldungen weiter in Papierform abgegeben werden dürfen.