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BMF 22.07.2005 IV A 6 - S 7156 - 13/05, NWB direkt 31/2005 S. 9

Nachweis der Steuerbefreiung für Leistungen

Nach § 4 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG sind bestimmte Beförderungsleistungen, die sich unmittelbar auf Gegenstände der Einfuhr beziehen, steuerfrei, wenn die Kosten für die Leistungen in der Bemessungsgrundlage für diese Einfuhr enthalten sind. Zur Nachweisführung in den Fällen, in denen die Beförderung und die Zollabfertigung durch verschiedene Beauftragte erfolgt geht das BMF-Schreiben ein.