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Lohnsteuerkartenvorlage bei Leistungen von Unterstützungskassen
An der Vereinfachungsregelung, bei Leistungen von Unterstützungskassen bis zur Pauschalierungsgrenze auf die Vorlage der Lohnsteuerkarten zu verzichten, kann aufgrund der Neuregelung des § 40a Abs. 2 und 2a EStG, und weil § 39c Abs. 5 EStG eine Pauschalierung nur für sonstige Bezüge zulässt, nicht mehr festgehalten werden. Für die Versteuerung von Leistungen aus Unterstützungskassen ist deshalb eine Lohnsteuerkarte vorzulegen.