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Pauschale Sonntagszuschläge
Pauschale Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, die ohne Rücksicht auf tatsächlich erbrachte Leistungen gewährt werden, sind nur dann nach § 3b EStG begünstigt sind, wenn sie als Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf eine spätere Einzelabrechnung geleistet werden. Diese Einzelabrechnung muss spätestens zum jährlichen Abschluss des Lohnkontos erfolgen und kann zu späteren Zeiten nicht nachgeholt werden.