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            BFH 19.04.2005  VIII R 12/04, NWB direkt 31/2005 S. 3
Ermittlung der Erstattungszinsen bei Aufhebung der Vollziehung
Das Tatbestandsmerkmal des „zu erstattenden Betrages” in § 233a Abs. 3 Satz 3 AO umfasst auch den Betrag, der im Wege der Aufhebung der Vollziehung vorab erstattet wird, wenn die Steuer in einem nachfolgenden Änderungsbescheid tatsächlich herabgesetzt wird.