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NWB direkt Nr. 31 vom Seite 7

US-Quellenbesteuerung

Geburtsurkunde genügt zur Identifikation Minderjähriger

Seit dem haben inländische Kreditinstitute bilaterale Verträge mit der US-Steuerverwaltung (Internal Revenue Service „IRS”) geschlossen, den so genannten „QI-Vertrag” (QI)=Qualified Intermediary. Diese Kreditinstitute unterliegen seitdem der Verpflichtung zur schärferen Legitimation und Dokumentation der relevanten Kunden mit US-Wertpapierbestand und -Erträgen und dem korrekten Einbehalt sowie der Abführung von US-Quellensteuern.

QI-Verfahren

Das QI-Verfahren bietet den Kreditinstituten folgende Vorteile gegenüber dem bis zum geltenden Verfahren:

  • Vereinfachtes Meldewesen (Pool Reporting): Weitgehend erfolgt keine Offenlegung der wirtschaftlich endbegünstigten Kunden des QI, womit ca. 95 v. H. der Kunden anonym bleiben.

  • Es muss keine US-Dokumentation an den US-Withholding-Agent, die Lagerstelle oder den IRS abgegeben werden.

  • Alle US-Erträge werden von der Lagerstelle brutto an die inländischen Kreditinstitute gezahlt. Die Alternative wäre eine tägliche Bestandsallokation nach US-Quellensteuersatz bei den vorgelagerten Verwahrstellen.

Unsicherheiten beseitigt

Bislang bestand immer wieder Unsicherheit, welche Dokumentation bei Eröffnung von Konten auf minderjährige Kinder nach den im QI-Ag...