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NWB direkt Nr. 31 vom Seite 1

Tageweise Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Höhere Kosten anstelle der Entfernungspauschale abziehbar

Gabriele Stein

Den tageweisen Wechsel zwischen tatsächlichen Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und der Entfernungspauschale akzeptiert die Finanzverwaltung beim Werbungskostenabzug innerhalb eines Veranlagungsjahrs so ohne weiteres nicht. Der BFH ebnet Pendlern mit seiner Entscheidung v. - VI R 40/04 jetzt den Weg für einen höheren Abzug, indem er die höheren Aufwendungen für die an einzelnen Tagen benutzten öffentlichen Verkehrsmittel auch dann in voller Höhe als Werbungskosten zulässt, wenn für die übrigen Arbeitstage die Entfernungspauschale geltend gemacht wird.

Umzug ohne Steuerfolgen

Im Streitfall erzielte der Arbeitnehmer Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Zunächst wohnte er rund 10 Kilometer von seiner Arbeitsstätte entfernt und legte die Strecke täglich mit dem eigenen Pkw zurück. In der zweiten Jahreshälfte verkürz- S. 2te er seine Anfahrt infolge eines Umzugs und gelangte nunmehr mit dem öffentlichen Nahverkehr zur Arbeit. Hierfür entstanden ihm tatsächliche Kosten in Höhe von 240 DM. Das Finanzamt ermittelte die abziehbaren Werbungskosten des Pendlers für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei dessen Einkommensteuervera...