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NWB Nr. 31 vom Seite 2605

Deutscher Corporate Governance Kodex fortentwickelt

Das Bundesministerium der Justiz hat am die Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex im elektronischen Bundesanzeiger förmlich bekannt gemacht. Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken.

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, die sog. Cromme-Kommission, hatte am zum zweiten Mal wichtige Beschlüsse zur Fortentwicklung des Kodex gefasst. Mit der heutigen Bekanntmachung müssen sich sämtliche künftigen Erklärungen gemäß § 161 AktG auf die Neufassung des Kodex beziehen:

§ 161 AktG - Erklärung zum Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft erklären jährlich, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex” entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Die Erklärung ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen.

Inhaltlich geht es vor allem darum, die Unabhängigkeit der Aufsichtsra...