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NWB Nr. 31 vom Seite 2603

Die Fußball-WM und die Steuer

Behandlung von Aufwendungen für VIP-Logen

Hans-Ulrich Dietz

Seit einigen Monaten befassen sich die Obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder mit der steuerlichen Behandlung der so genannten VIP-Logen in den neu, für die Fußball-WM veredelten Stadien. Denn die Erwerber wenden mit den anzuwendenden Kosten – meistens ein Pauschalbetrag – sowohl Kosten für eine Bewirtung, als auch für die Eintrittskarte und den Parkplatz als auch für die Werbung auf.

1. Steuerliche Behandlung der Kosten

Scheinbar haben die Finanzminister der Länder nun einen Kompromiss gefunden, der zurzeit als Abstimmung durch den Bund läuft. Danach schlagen alle Bundesländer eine Pauschalbesteuerung vor, die eine erhebliche Veränderung zu den bisherigen Handhabungen darstellt.

Danach sollen die bisher aufwendigen Einzelnachweise für den Gesamtbetrag einer VIP-Loge ohne Einzelaufzeichnungen durch eine pauschale Abrechnung der Anteile für Werbung, Bewirtung und Geschenk vereinfacht und ermöglicht werden.

2. Pauschale Aufteilung der VIP-Logen-Rechnung

Dem Vernehmen nach sieht künftig die pauschale Aufteilung für eine VIP-Logen-Rechnung wie folgt aus:

  1. 40 v. H. Anteil für Werbung – in vollem Umfang als Betriebsausgabe abziehbar,

  2. 30 v. H. Anteil für Bewirtung – zu 70 v. H. als Bet...