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VGH München 21.10.2004 12 CE 04.1784, NWB 31/2005 S. 252

Sozialhilferecht | Bestattungsversicherung als verwertbares Vermögen

Der VGH München stellt mit Urt. v. - 12 CE 04.1784 (FEVS 56/2005, 284) klar, dass dann, wenn der Hilfesuchende zwar versicherte Person, nicht aber der Versicherungsnehmer eines Bestattungsvorsorgevertrags ist und ihm damit keine Rechte aus dem Vertrag zustehen, der Bestattungsversicherungsvertrag kein verwertbares Vermögen des Hilfesuchenden darstellt, wenn jener zu einer Zeit abgeschlossen worden ist, als mit einer (Pflege-)Bedürftigkeit noch nicht zu rechnen war, und auch keine sonstigen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass durch die gewählte Vertragsgestaltung gerade das Vermögen des Hilfesuchenden dem Zugriff des Sozialhilfeträgers entzogen werden sollte.