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Einkommensteuer | Aufwendungen für Haushaltshilfe bei Verheirateten mit nur einem Kind
Auch Verheiratete mit nur einem Kind können, so der BFH in seinem Urteil v. - XI R 63/00 NWB RAAAB-57330, Aufwendungen für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a EStG als Sonderausgaben dann abziehen, wenn einer der Ehegatten selbst hilfsbedürftig ist. – Anmerkung: Die Entscheidung ist nur noch für die Vergangenheit von Bedeutung. Die nach den Streitjahren mehrfach veränderte und schließlich aufgehobene Regelung zu den hauswirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen war wohl verfassungswidrig, soweit sie eine Steuerermäßigung erst ab dem zweiten Kind eines Ehepaars ermöglichte (s. nur HHR/Nolde, § 10 EStG Anm. 331a, m. w. N.). Daher erweist sich die Auslegung des XI. Senats des BFH auch als verfassungskonform, denn nach Auffassung des BVerfG bietet die Kinderzahl im Hinblick auf die Aufwendungen zur K...BStBl 1978 II S. 174, 182