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FG Köln Urteil v. - 12 K 6866/03 EFG 2005 S. 1778 Nr. 22

Gesetze: EStG § 40a, EStG § 46 Abs 2 Nr 2

Einkommensteuer:

Arbeitslohnbegriff i.S. von § 46 Abs. 2 Nr. 2 AO

Leitsatz

1) Arbeitslohn i.S. von § 46 Abs. 2 Nr. 2 EStG ist nur der dem Lohnsteuerabzug unterliegende Arbeitslohn.

2) Pauschal besteuerter Arbeitslohn ist kein Arbeitslohn i.S. von § 46 Abs. 2 Nr. 2 EStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1778 Nr. 22
MAAAB-57187

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