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IWB Nr. 14 vom Seite 695 Fach 11a Seite 882

EG-Recht und Meistbegünstigung

, D gegen Inspecteur van de Belastingdienst/Particulieren/Ondernemingen buitenland te Heerlen

Urteil:

1. Die Art. 56 EG und 58 EG stehen einer Regelung nicht entgegen, nach der ein Mitgliedstaat gebietsfremden Steuerpflichtigen, deren Vermögen im Wesentlichen in ihrem Wohnsitzstaat belegen ist, die Vergünstigung eines Freibetrags versagt, die er den gebietsansässigen Steuerpflichtigen gewährt.

2. Es verstößt nicht gegen die Art. 56 EG und 58 EG, dass eine Vorschrift eines bilateralen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende in einer Situation und unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens nicht auf den Staatsangehörigen eines nicht an diesem Abkommen beteiligten Mitgliedstaates erstreckt wird.

1.-14. [...] (Betreffen den rechtlichen Rahmen des Verfahrens.)

Aus dem Sachverhalt:

15. Herr D. wohnt in Deutschland. Am bestand sein Vermögen zu 10 % aus Immobiliarvermögen in den Niederlanden, während das restliche Vermögen in Deutschland belegen war. Herr D. wurde für das Jahr 1998 gem. Art. 1 des Vermögensteuergesetzes als gebietsfremder Steuerpflichtiger in den Niederlanden zur Ver...