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Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Monaco
Das Fürstentum Monaco gehört zu einer Gruppe von Drittländern, die sich mehr oder weniger freiwillig den Maßnahmen der EU zur Beseitigung des schädlichen Steuerwettbewerbs innerhalb der Gemeinschaft – bzw. besser innerhalb Europas – jedenfalls bei der Besteuerung von Zinserträgen angeschlossen haben.
Die Gruppe von Drittländern umfasst neben Monaco folgende Länder: die Schweiz, Andorra, Liechtenstein und San Marino. Daneben haben sich alle relevanten abhängigen oder assoziierten Gebiete der Mitgliedstaaten (Kanalinseln, Isle of Man und abhängige oder assoziierte Gebiete in der Karibik) bereit erklärt, die Maßnahmen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen anzuwenden, d. h. entweder ein System der Auskunftserteilung anzuwenden oder aber während der in der Richtlinie vorgesehenen Übergangszeit unter denselben Voraussetzungen wie Belgien, Luxemburg und Österreich eine Quellensteuer zu erheben.
Vor diesem Hintergrund wurde Ende 2004 ein Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Monaco über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen gleichwer...