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Schätzung der Umsatzsteuer trotz Voranmeldung
Bei neu gegründeten Kapitalgesellschaften, die zwar Umsatzsteuervoranmeldungen, nicht aber eine Jahressteuererklärung abgegeben haben, ist es bei der Schätzveranlagung nicht zu beanstanden, dass die Sicherheitszuschläge „hilfsweise” durch maßvolle Auf- bzw. Abrundung der vorangemeldeten Umsätze bzw. Vorsteuern angesetzt werden.