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BFH 10.03.2005 V R 54/04, NWB direkt 30/2005 S. 8
Steuerbefreiung für ernährungsberatende Tätigkeit
Führt ein Dipl.-Oecotrophologe (Ernährungsberater) im Rahmen einer medizinischen Behandlung (aufgrund ärztlicher Anordnung oder im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme) Ernährungsberatungen durch, sind diese Leistungen nach § 4 Nr. 14 UStG steuerbefreit.