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Arbeitszimmernutzung keine Steuerberatungskosten
Die Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers für Zwecke der Einkommensteuererklärung (einschließlich der steuerlichen Fortbildung) gehört nicht zu den Steuerberatungskosten i. S. von § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG. Die Raumkosten werden – ebenso wie bei einer Anfertigung der Steuererklärung im privaten Wohnzimmer – nicht aufgewandt, um die Steuererklärung anfertigen zu können. Im Übrigen stellt sich diese Frage auch nur, wenn eine solche Nutzung von nicht untergeordneter Bedeutung ist, weil sich andernfalls keine Auswirkungen auf die Abziehbarkeit der Arbeitszimmerkosten ergeben.