Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Insolvenzrecht | Vergütungsanspruch des weiterbeschäftigten GmbH-Geschäftsführers
Das OLG Schleswig hebt in seinem Urt. v. 17. 12. 2004 - 1 U 90/04 (ZInsO 2005, 606) hervor, dass dann, wenn der Geschäftsführer der insolvent gewordenen GmbH in Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter weiterbeschäftigt werden soll, auch mangels näherer Vereinbarung nicht ohne weiteres davon auszugehen ist, dass entsprechende Vergütungsansprüche nur bei Erzielung von entsprechenden Unternehmensgewinnen geschuldet werden sollen. Kündigt von daher der Insolvenzverwalter das Beschäftigungsverhältnis aus diesem Grund nicht rechtzeitig, was ihm u. U. ohne Einhaltung der zweiwöchigen Frist des § 621 Nr. 3 BGB jederzeit möglich gewesen wäre, so haftet er bei Masseunzulänglichkeit gem. § 61 InsO für die eingegangenen Verbindlichkeiten persönlich auf das negative Interesse.