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Abgabenordnung | Gesonderte und einheitliche Feststellung bei Beteiligung an einer sog. Zebragesellschaft
Nach dem Beschluss des Großen Senats des NWB RAAAB-56961 ist die verbindliche Entscheidung über die Einkünfte eines betrieblich an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft beteiligten Gesellschafters sowohl ihrer Art als auch ihrer Höhe nach durch das für die persönliche Besteuerung dieses Gesellschafters zuständige (Wohnsitz-)Finanzamt zu treffen. – Anmerkung: Der Große Senat hat sich gegen die Auffassung entschieden, die immerhin von vier Senaten des BFH vertreten, aber vom BMF durch wiederholte Nichtanwendungsschreiben bekämpft worden war. Damit ist nicht nur die bisher vertretene Umqualifizierung betrieblicher Beteiligungseinkünfte durch das für die sog. Zebragesellschaft zuständige Gesellschaftsfinanzamt, sondern auch die vom III. Senat des BFH favorisierte wechselbezüg...