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FG Münster Urteil v. - 1 K 1191/02 F EFG 2005 S. 1678 Nr. 21

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 1, 2 EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2b, dd

Körperschaften

Kapitaleinkünfte

Leitsatz

1. Zinsen aus Kapitalversicherungen i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 2b,dd EStG sind steuerfrei, da die Beträge der eigenverantwortlichen Vorsorge des Steuerpflichtigen dienen.

2. Die Steuerfreistellung bleibt jedoch dann nicht bestehen, wenn es sich um eine Versicherung handelt, die während der Vertragsdauer im Erlebensfall zur Tilgung oder Sicherung eines Darlehens dient, dessen Finanzierungskosten Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BBV-Kurznachricht Nr. 11/2005 S. 5
EFG 2005 S. 1678 Nr. 21
IAAAB-56776

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