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FG Münster Urteil v. - 15 K 3850/03 U EFG 2005 S. 1387 Nr. 17

Gesetze: UStG § 4 Nr 9a

Umsatzsteuer

Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9a UStG

Leitsatz

1) Nebenleistungen zu einer nach § 4 Nr. 9a UStG steuerfreien Hauptleistung teilen das Schicksal der Hauptleistung und sind demnach ebenfalls steuerfrei. Dies gilt auch dann, wenn für die Nebenleistung ein besonderes Entgelt verlangt und entrichtet wird.

2) Eine Leistung ist als Nebenleistung zur Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger aus der Sicht eines Durchschnittsverbrauchers keinen eigenen Zweck hat, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1387 Nr. 17
OAAAB-56774

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