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NWB Nr. 23 vom Seite 1904

Kommunen stellen von Kameralistik auf doppelte Buchführung um – Betätigungsfeld für Steuerberater

Die ständige Konferenz der Innenminister der Länder hat im November 2003 beschlossen, spätestens 2011 auf kommunaler Ebene das Haushalts- und Rechnungswesen von der Kameralistik auf die doppelte Buchführung in Konten („Doppik”) umzustellen. Die Kameralistik erfasst, im Gegensatz zur Doppik, nur den Geldverbrauch und nicht den Werteverzehr.

Nordrhein-Westfalen hat hier eine Vorreiterrolle übernommen, zahlreiche weitere Kommunen sind mitten im Umstellungsprozess. Die Rechnungsstruktur aller Doppik-Modelle beruht auf einer Drei-Komponenten-Rechnung aus Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung. Die Gliederung dieser Rechnungen unterscheidet sich allerdings in einigen Details. Die Bewertung des Vermögens ab dem Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz erfolgt weitgehend nach Anschaffungs- und Herstellungskosten. Unterschiede bestehen zurzeit insbesondere beim verwendeten Kontenrahmen, der Form der Finanzrechnung (Hessen: indirekte Finanzrechnung; Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg: direkte Finanzrechnung) und bei der Frage der Bewertung des Altvermögens (Anschaffungs- und Herstellungskosten vs. Wiederbeschaffungszeitwerte).

Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ergeben sich in der Beratung...